Auch im Leistungssport ist Kanu sehr vielfältig. Im mehreren Wettkampfdisziplinen messen sich die Kanuten. Dabei hat der Kanusport zwei olympische Disziplinen, eine paralympische und mehrere Sportarten, in denen auf WM-Niveau gepaddelt wird.
Kanu-Rennsport |
Kanu-Slalom |
Die beiden olympischen Sportarten sind Kanu-Rennsport und Kanu-Slalom. Beim Kanu-Rennsport paddeln die Kontrahenten in Kajaks oder Canadiern in Einer-, Zweier, Viererbooten gegeneinander. Im Canadiersport gibt es sogar einen C8, also einen Achter-Canadier. Zudem wird auf unterschiedlichen Distanzen wie den 200 m, den 500 m, den 1.000 oder auch 5.000m gepaddelt. Im Kanu-Rennsport paddeln auch die Parakanuten gegeneinander. Im Jahr 2016 gehört Parakanu das erste Mal zum paralympischen Programm.
Der Kanu-Slalom findet im Wildwasser statt. Hier müssen die Kajak- und Canadierfahrer Slalomtore mit und gegen die Strömung durchfahren. Man spricht von Aufwärts- und Abwärtstoren. Gepaddelt wir im Einer-Kajak, im Einer-Canadier und im Zweier-Canadier.
Kanu-Wildwasser |
Kanu-Polo |
Neben den beiden olympischen Disziplinen vereint der HKV auch Kanu-Wildwasser, Kanu-Marathonrennsport, Kanu-Drachenboot, Kanu-Polo, Kanu-Segeln, Kanu-Freestyle, Kanu-Outrigger / Va´a und auch Stand-up-Paddling (SUP) als Wettkampfdisziplinen, die unter dem Dach des Deutschen Kanu-Verbandes (DKV) und der ICF (Internationaler Kanu-Verband) ebenso Ihre Meisterschaften auf höchstem Niveau durchführen.
SUP / Ocean-Sports |
Kanu-Drachenboot |
Adresse: | Hamburger Kanu-Verband e.V. Olympiastützpunk Allermöher Deich 36 |
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Telefon: | +49 (0)40-737 55 60 | |
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Präsidentin | Andrea Sönnichsen-Enders | |
Vizepräsident | N.N. | |
Vizepräsident Finanzen | Klaus Lehmann | |
Registergericht | Amsgericht Hamburg Registersachen Caffamacherreihe 20 20355 Hamburg |
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Vereinsnummer | VR 2157 |
Inhaltlich verantwortlich gemäß §10 Absatz 3 MDstV:
Hamburger Kanu-Verband e.V.
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In Hamburg sind aktuell 23 Vereine regestriert und unter dem Dach des Hamburger Kanu-Verbandes e.V. koordiniert.
HKV-Zeltplatz und Kanu-Wanderheim Barum |
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Entgeltordnung |
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DKV-Mitglied |
Nicht-Mitglied |
Übernachtung im Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil |
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Kinder und Jugendliche (bis 18 J) |
pro Nacht |
5,00 € |
7,00 € |
Erwachsene |
pro Nacht |
9,00 € |
12,00 € |
Wohnwagen, Wohnmobil |
pro Nacht |
5,00 € |
8,00 € |
Strompauschale optional je Stellplatz für Zelt, Wohnwagen o. Wohnmobil |
pro Nacht |
3,00 € |
5,00 € |
Übernachtung im Kanu-Wanderheim |
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|
Kinder und Jugendliche (bis 18 J) |
pro Nacht |
8,00 € |
12,00 € |
Erwachsene |
pro Nacht |
12,00 € |
18,00 € |
Endreinigung |
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25,00 € |
30,00 € |
Mindestbelegungsentgelt |
pro Nacht |
72,00 € |
108,00 € |
Stornoentgelte für Reservierungen im Heim/Zeltplatz |
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Stornierung der Buchung weniger als 4 Wochen vorher |
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50% der Übernachtungsentgelte |
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Stornierung der Buchung weniger als 2 Wochen vorher |
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75% der Übernachtungsentgelte |
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Dauerstellplatz |
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Jahresentgelt für Saison-Stellplatz |
p.a. |
800,00 € |
nur für DKV-Mitglieder |
Stromkosten - werden über Zähler jährlich abgerechnet |
kWh |
0,80 € |
|
gültig ab 01.01.2024 HKV-Präsidium 18.12.2023
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Beauftragte des HKV für Küstenkanuwandern:
Anna Zorndt
Wolfhard Baader
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2024
- Ausschreibung Workshop Fortgeschrittene Navigation am 24. Januar 2024
- Ausschreibung Navigationsworkshop am 07. und 21. Februar 2024
- Fortgeschrittene Rettungstechniken Fremd-/Selbstrettung 24.03.2024 NEU
- Ausschreibung Alster-RSTT (Regionales Sicherheits- und Techniktraining) / A2 Kurs 20.-21.04.2024 NEU Veranstaltungsort geändert
- Ausschreibung Rolltraining am 13. und 14.04.2024 auf dem Ortkaatensee NEU
- Ausschreibung EPP 3 Küste Kurs vom 24. – 26.05.2024
2023
- HKV Seekajak Treffen 15. November 2023 um 19 Uhr im T.R.U.D.E. Hamburg
- Workshop Fahrtenleitung (Fokus Kommunikation und Führung) ab 08.11.2023
- Ausschreibung Brandungsübungen in St. Peter Ording am Samstag, 10. Juni 2023
- Ausschreibung Verlängerung der Lizenz Trainer C Qualifikation vom 02. - 04. 06.2023
- Ausschreibung Seekajak Hamburg Treffen auf Lühesand vom 23.–25. Juni 2023
- Ausschreibung Rolltraining am 01. und 02.04.2023 auf dem Ortkaatensee
- Ausschreibung Alster-RSTT (Regionales Sicherheits-und Techniktraining) / A2 Kurs 15./16.04.2023
- Ausschreibung Führung: Ich führe (nie)! Bist du dir da sicher? am 08.03.2023
- Ausschreibung EPP3 Küste 02.bis 04. Juni 2023
- Ausschreibung Navigationsworkshop am 11. und 25. Januar 2023
- Fortgeschrittene Rettungstechniken aus dem Seekajakbereich 05.02./27.04.2023
- Kommunikation auf See für FahrtenleiterInnen - und die, die es werden wollen 22.02.2023
2022
- Ausschreibung HKV-Seekajak-Treffen 2022 am 16.11.2022
- Well-balance in the kayak – Spielerisches Wohlfühlprogramm im Stadtparksee am 26.08.2022
- Ausschreibung Qualifikation Verlängerung der Lizenz Trainer C
- Ausschreibung Vortrag zum Thema Gezeitenkunde am 09. März 2022 um 19 Uhr
- Ausschreibung Rolltraining am 20. und 26.03.2022 auf dem Ortkaatensee
- Ausschreibung Seekajak Hamburg Treffen auf Lühesand vom 8.–10. Juli 2022
- 2021-11-30_HKV_Seekajak_Auftakt_Protokoll
- Ausschreibung Navigationsworkshop am 02. und 16. Februar 2022
- Ausschreibung Workshop Grönlandrolle Layback 05.-06.03.2022
Befahrungsregelungen in Hamburg
Aktuelle Befahrungsregelungen in Hamburg, herausgegeben vom Deutschen Kanu-Verband.
Vorschriften der HPA - Hamburg Port Authority:
Fahrregeln für Fahrzeuge unter Ruder
Fahrzeuge unter Ruder müssen auf der Norderelbe zwischen Niederhafen und Fischereihafen an der Nordseite hinter den Landungsanlagen fahren; sie dürfen sich in beiden Fahrtrichtungen außerhalb der Fahrrinne sowohl auf der Süderelbe zwischen der Retheeinfahrt und der Brücke des 17. Juni auf der Ostseite, nahe dem östlichen bzw. dem nördlichen Ufer, als auch auf der Süder- und Oberelbe, zwischen der Brücke des 17. Juni und der Hafengrenze bei Oortkaten, nahe dem südlichen Ufer halten.
Auslaufende Sportfahrzeuge dürfen im Hauptfahrwasser der Unterelbe von der Einfahrt Rüschkanal bis zur Landesgrenze die Wasserflächen südlich des südlichen Tonnenstrichs benutzen. Sportfahrzeuge, die kreuzen müssen, dürfen die durchgehende Schifffahrt nicht behindern. Für Sportfahrzeuge untereinander gelten auf sonstigen Verkehrsflächen im Hamburger Hafen abweichend von § 20 Absatz 4 Nummer 3 die Ausweichregeln der KVR.
SUP
Per zehnter Verordnung zur Änderung der Hafenverkehrsordnung ist das „Stand-up-Paddling“ im Hamburger Hafen mit Ausnahme der Randgebiete untersagt worden:
Siehe HVO § 42 Absatz 3 Ziffer 7
Das v.g. Verbot gilt unter Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit nicht in den Randgebieten i.S.d. § 1 Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes.
Die Aufnahme eines Verbotes des Stehpaddeln bzw. „Stand-up-Paddlings“ in dem strömungsoffenen Bereich des Hamburger Hafens ist zum Schutz für Leben und Gesundheit geboten, zumal diese Sportart auf vielen Gewässern innerhalb Hamburgs problem- und gefahrlos betrieben werden kann.
Befahrungsregelungen Deutschland
Aktuelle Befahrungsregelungen in Deutschland herausgegeben vom Deutschen Kanu-Verband.
Kanusport ist Natursport – kaum eine andere Sportart bietet die Möglichkeit, so vielfältige und unmittelbare Eindrücke in der Natur zu gewinnen. Im Gegenzug sind Kanuten aber auch zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Das Umweltbewustsein und die hohe Bedeutung der Ökologie spielen für Kanuten eine besondere Rolle. Schulungen für Kanufahrer zum Umgang mit und in der Natur sind für Kanuten daher ebenso wichtig wie die reine praktische Paddelschulung.
Bitte Informieren Sie sich deshalb vor jeder Fahrt über aktuelle Befahrungsregelungen. Beachten Sie auch die Pegelinformationen.
Nicht nur zum Erwerb des Wanderfahrerabzeichens sollte jeder Kanufahrer an einer Ökoschulung teilgenommen haben. Dort erhält er die erforderlichen Informationen über das richtige Verhalten bei Kanufahrten. Die Termine erfahren Sie hier.