Gebührenordnung

Zeltplatz und Heim:

  Nichtmitglieder DKV-Mitglieder
Personengebühren                 
Kinder (bis 15 J.) 3,30 € 2,50 €
Jugendliche (bis 18 J) 3,30 € 2,50 €
Erwachsene 4,00 € 3,00 €
     
Unterkunft    
Zelt 3,30 € 2,50 €
Wohnwagen 6,00 € 4,50 €
     
Parkgebühren    
PKW, Trailer 2,00 € 1,40 €
Motorrad 1,00 € 0,70 €
     
Heim    
Kinder & Jugendliche 5,50 € 4,15 €
Erwachsene 6,00 € 4,50 €
Endreinigung 13,00 € 11,50 €
     
Nebenkosten    
Strom pauschal / Tag 6,00 € 5,00 €
     
Besucher    
Kinder / Jugendliche 3,50 € 2,45 €
Erwachsene 3,50 € 2,45 €

 
Zur Förderung der Vereins-und Jugenaktivitäten in den Hamburger Vereinen hat der Vorstand des HKV beschlossen, diesen Jugendgruppen einen zusätzlichen Nachlaß in Höhe von 20 % zu gewähren. Als Gruppen gelten in diesem Zusammenhang 8 und mehr Personen. Ohne Vorlage des DKV-Ausweises mit gültiger Jahresmarke wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt. Diese Gebührenordnung wurde vom Vorstand des HKV auf seiner Sitzung vom 10. 09. 2012 beschlossen und tritt am 01. 01. 2013 inkraft. Sie ändert sich spätesten dann, wenn die DKV-Gebührenordnung verändert wird.     



Jahresplatz:

Wohnwagen - Jahresplatz  
Die Gebühr für einen Ganzjahresplatz beträgt:
Stromgebühren je verbrauchter kw/h
495,00 €
0,40 €


Die Jahresgebühr ist am Jahresanfang fällig. Sie kann in zwei gleichen Raten gezahlt werden.

Der Stromverbrauch wird einmal im Jahr ermittelt und gesondert in Rechnung gestellt. Er ist unmittelbar zu zahlen

Wohnwagenbesitzer zahlen für ihre Tagesgäste eine

 
Einmal-Jahresgebühr in Höhe von 65,00 €
ansonsten sind je Tag und Person 2,25 €
zu entrichten.  


Saison - Zeltplatz
(vom 1.4. bis 30.9 des lfd. Js)

 
Die Gebühr für den Saisonzeltplatz beträgt je Zelt
(Zelt bis 8 m² Grundfläche)
430,00 €


Die Gebühr ist zum Saisonbeginn fällig und auf unser Konto bei der HASPA
BLZ 200 505 50, Konto-Nr. 1280/161314 zu überweisen. Sie kann in zwei
gleichen Raten beglichen werden.

Voraussetzung für die Nutzung des Saisonplatzes und den Wohnwagen-Jahres-
platz ist die Mitgliedschaft in einem Kanuverein und die entsprechenden Mithliedschaft im Deutschen Kanu-Verband.

 

Bootslagerung / Fahrradunterstellung im Heimkeller
 
Von den Wohnwagenstellplatzmietern wird gem. Übereinkunft vom 11. 10. 2000 eine Jahresgebühr in Höhe von erhoben 26,00 €


Diese Gebührenordnung wurde vom Vorstand des HKV auf seiner Sitzung vom 10. 09. 2012 beschlossen und tritt am 1. Januar 2013 inkraft.

 

                             
HAMBURGER KANU-VERBAND E. V.              

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