Befahrungsregelungen in Hamburg
Aktuelle Befahrungsregelungen in Hamburg, herausgegeben vom Deutschen Kanu-Verband.
Vorschriften der HPA - Hamburg Port Authority:
Fahrregeln für Fahrzeuge unter Ruder
Fahrzeuge unter Ruder müssen auf der Norderelbe zwischen Niederhafen und Fischereihafen an der Nordseite hinter den Landungsanlagen fahren; sie dürfen sich in beiden Fahrtrichtungen außerhalb der Fahrrinne sowohl auf der Süderelbe zwischen der Retheeinfahrt und der Brücke des 17. Juni auf der Ostseite, nahe dem östlichen bzw. dem nördlichen Ufer, als auch auf der Süder- und Oberelbe, zwischen der Brücke des 17. Juni und der Hafengrenze bei Oortkaten, nahe dem südlichen Ufer halten.
Auslaufende Sportfahrzeuge dürfen im Hauptfahrwasser der Unterelbe von der Einfahrt Rüschkanal bis zur Landesgrenze die Wasserflächen südlich des südlichen Tonnenstrichs benutzen. Sportfahrzeuge, die kreuzen müssen, dürfen die durchgehende Schifffahrt nicht behindern. Für Sportfahrzeuge untereinander gelten auf sonstigen Verkehrsflächen im Hamburger Hafen abweichend von § 20 Absatz 4 Nummer 3 die Ausweichregeln der KVR.
SUP
Per zehnter Verordnung zur Änderung der Hafenverkehrsordnung ist das „Stand-up-Paddling“ im Hamburger Hafen mit Ausnahme der Randgebiete untersagt worden:
Siehe HVO § 42 Absatz 3 Ziffer 7
Das v.g. Verbot gilt unter Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit nicht in den Randgebieten i.S.d. § 1 Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes.
Die Aufnahme eines Verbotes des Stehpaddeln bzw. „Stand-up-Paddlings“ in dem strömungsoffenen Bereich des Hamburger Hafens ist zum Schutz für Leben und Gesundheit geboten, zumal diese Sportart auf vielen Gewässern innerhalb Hamburgs problem- und gefahrlos betrieben werden kann.
Befahrungsregelungen Deutschland
Aktuelle Befahrungsregelungen in Deutschland herausgegeben vom Deutschen Kanu-Verband.
Vereinsnummer: 06-005
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de