Unser Hamburger und DKV- Küstenreferent informiert über die aktuelle Situation zu den NSG im Revier Unterelbe und den Auswirkungen für den Kanusport.
NSG Elbe und Inseln - Was erlaubt ist und was nicht
Die aus unserer Sicht restriktive Verordnung des Naturschutzamtes Stade betreffend die Niedersächsische Elbseite und die Niedersächsischen Teile der Inseln ist bereits in Kraft. Die zeitlich befristete mündlich erteilte Erlaubnis zum einmaligen Zelten ist zum Ende des Jahres 2021 ausgelaufen und nicht erneuert worden. Unsere Bemühungen um eine auch im Sinne des Naturschutzes lenkende und regulierende Freistellung an bestimmten Stellen für unmotorisierte Wasserwanderer mit Ökologieschulung und Verbandszugehörigkeit sind auf fehlende Kompromissbereitschaft der Behörde und der Naturschutzverbände gestoßen. Die Gespräche laufen noch, aber es gibt wenig Anlass zu Optimismus. Bestehende Camps und Berichterstattung darüber haben unsere Position nicht verbessert. Die Bestimmungen der Verordnung gelten bis zur mittleren Hochwasserlinie. Dort endet die Zuständigkeit des Naturschutzamtes. Alle folgenden Bestimmungen (für die niedersächsischen Gebiete) gelten für alle Wassersportler, auch motorisierte. Eine differenzierende Bewertung der Störwirkung und eine entsprechende Regelung und Kommunikation haben leider nicht stattgefunden.