Auswirkungen des Corona-Virus

Liebe Hamburger Kanufamilie,

wie Sie/Ihr der aktuellen Berichterstattung mit Sicherheit entnommen habt, haben die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus auch den Kanubetrieb in den Vereinen und im Verband komplett im Griff.
Unsere individuellen Sportinteressen müssen hier vernünftigerweise zurückstehen.
Mit Allgemeinfügung vom 15.3.2020 hat der Hamburger Senat die Restriktionen nochmals verschärft. 

Seit gestern ist der gesamte Sportbetrieb in öffentlichen oder vereinseigenen Anlagen untersagt!! Von der Schließung betroffen sind in unserem Fall sämtliche vereinseigene Räume und Außenanlagen. Das beinhaltet auch Umkleiden, Toiletten und vereinseigene Wasserzugänge / Steganlagen. Damit ist leider auch der individuelle Sportbetrieb nicht mehr möglich. Das Verbot gilt zunächst bis zum 30.4.2020!!! Wir bitten eindringlich, dieser bußgeldbewehrten Anweisung Folge zu leisten.

Wir sind in engem Kontakt mit dem Hamburger Sportbund und dem Deutschen Kanu-Verband und werden schnellstmöglich informieren, wenn sich die Situation verändern sollte. Für das Landesleistungszentrum Allermöhe gibt es folgende Auswirkungen:

▪ Alle gemeinsamen Trainingsmaßnahmen der einzelnen Trainingsgruppen im Leistungszentrum in Allermöhe sind bis auf Weiteres abgesagt.                                            

▪ Das Leistungszentrum Allermöhe ist bis auf Weiteres für jeglichen Sportbetrieb gesperrt. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Antragsstellung durch den Verband und Vorliegen einer schriftlichen Genehmigung des Landessportamt möglich.                 

▪ Die Schließanlage des Leistungszentrums ist deaktiviert, so dass kein unberechtigter Zugang möglich sein wird. 

Wir wollen damit die Bestrebungen der Bundesregierung, des Hamburger Senats und aller übergeordneten Sportorganisationen aktiv unterstützen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, unseren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten und erreichen, dass kein Sportler, Trainer oder Funktionär einer unnötigen Gefahr ausgesetzt wird.

Barum: Keine Übernachtung im Kanuwanderheim, auf dem  Zeltplatz und in Wohnwagen und Wohnmobilen bis 18. April 2020 erlaubt.
Für Barum gilt die niedersächsische Verordnung vom 17.03.2020: 
1. Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs-und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Diese Weisung gilt ab sofort bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
 


Präsidium des Hamburger Kanu-Verbandes

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