NSG Elbe und Inseln - Was erlaubt ist und was nicht
Die aus unserer Sicht restriktive Verordnung des Naturschutzamtes Stade betreffend die Niedersächsische Elbseite und die Niedersächsischen Teile der Inseln ist bereits in Kraft. Die zeitlich befristete mündlich erteilte Erlaubnis zum einmaligen Zelten ist zum Ende des Jahres 2021 ausgelaufen und nicht erneuert worden. Unsere Bemühungen um eine auch im Sinne des Naturschutzes lenkende und regulierende Freistellung an bestimmten Stellen für unmotorisierte Wasserwanderer mit Ökologieschulung und Verbandszugehörigkeit sind auf fehlende Kompromissbereitschaft der Behörde und der Naturschutzverbände gestoßen. Die Gespräche laufen noch, aber es gibt wenig Anlass zu Optimismus. Bestehende Camps und Berichterstattung darüber haben unsere Position nicht verbessert. Die Bestimmungen der Verordnung gelten bis zur mittleren Hochwasserlinie. Dort endet die Zuständigkeit des Naturschutzamtes. Alle folgenden Bestimmungen (für die niedersächsischen Gebiete) gelten für alle Wassersportler, auch motorisierte. Eine differenzierende Bewertung der Störwirkung und eine entsprechende Regelung und Kommunikation haben leider nicht stattgefunden.
Dies bedeutet für uns:
Hanskalbsand: Komplettes Betretungsverbot im Niedersächsischen Teil. Der seit 2018 gewährte Trittstein gegenüber des Tonnenhafens Wedel besteht nicht mehr. Zelten ist also nicht mehr erlaubt. Unterhalb der Hochwasserlinie (etwa auf Höhe des Spülsaums) darf man jedoch anlanden und das Boot verlassen. Ein schmaler Strandstreifen an der Nordseite ist Schleswig-Holsteiner Gebiet. Daher greift die Verordnung hier nicht. Diese Grenze ist allerdings schwer zu verorten.
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